Hausordnung

Hausordnung der Albert-Schweitzer-Schule Aue

  1. Oberster Grundsatz an der Schule ist: „Keine Gewalt“
  2. Die Schule wird 7:30 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt vor dem Unterricht ist nur auf dem Schulhof gestattet. Der Zugang zur Schule erfolgt über den Hintereingang.
  3. Wir kommen sauber, ordentlich und pünktlich zur Schule. Es ist angemessene Kleidung zu tragen.
  4. Jede Unterrichtsstunde wird vom Lehrer pünktlich begonnen und pünktlich beendet. Unterrichtszeiten »
  5. Im Schulhaus gehen wir ruhig, geordnet und grüßen alle Erwachsenen.
  6. Die Straßenkleidung wird in die Garderoben in den Klassen-, Fach- bzw. Nebenräumen gehängt!
  7. Jeder Schüler befindet sich zu Unterrichtsbeginn an seinem Platz und hat seine Arbeitsmittel vollständig bereitgelegt.
  8. Zu Beginn des Unterrichts stehen wir auf und begrüßen uns.
  9. Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft, es ist 2 Wochen vorzutragen und dient auch als Verbindungsheft zwischen Elternhaus und Schule.
  10. Vor Verlassen eines Klassen- oder Fachraumes hat jeder dafür zu sorgen, dass sein Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt ist.
  11. Wer Sachen mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.
  12. Die Forderungen der Lehrer, Erzieher und des Hausmeisters sind zu erfüllen.
  13. Nach Unterrichtsschluss (siehe Zimmerbelegungsplan) sorgt der Lehrer dafür, dass die Fenster geschlossen sind, das Licht gelöscht und der Unterrichtsraum verschlossen wird. Die Stühle sind hochzustellen.
  14. Wer das Schulgebäude zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss unerlaubt verlässt, entzieht sich der Fürsorge für seine Person und verliert den Versicherungsschutz.
  15. Fehlt ein Lehrer, teilt das der Schülersprecher oder sein Stellvertreter umgehend der Schulleitung mit, in den Unterstufenklassen übernimmt dies ein vom Lehrer bestimmter Schüler.
  16. Handys der Schüler sowie elektronische Medien bleiben in der Tasche und sind für die gesamte Schulzeit ausgeschaltet! Bei Verstößen werden diese Geräte eingezogen.
  17. Bei Verlust und Beschädigung von Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung!
  18. Rauchen, Alkohol, Drogen sowie Waffen jeglicher Art sind verboten!
  19. Auf den Toiletten sind die hygienischen Anforderungen strikt einzuhalten.
  20. Nach Unterrichtsschluss haben die Schüler das Schulhaus und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
  21. Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter ist verpflichtet, beim Betreten bzw. Verlassen des Schulgebäudes die Haustüre zu schließen.
  22. Pausenordnung:
    • In den großen Pausen (9:20 Uhr und 11:15 Uhr) ist bei entsprechender Witterung für alle Schüler Hofpause. Die Schüleraufsichten unterstützen die Lehrer.
    • Schüler, die 11:15 Uhr an der Schulspeisung teilnehmen, gehen nach dem Essen ebenfalls zur Hofpause.
    • Nach dem Vorklingeln gehen alle Schüler in ihre Zimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
    • Die Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf den Unterricht. Der Aufenthalt auf den Fluren und im Treppenhaus ist nicht gestattet.
    • In den kleinen Pausen bleiben die Türen geschlossen.
    • Unfälle sind unverzüglich dem Lehrer zu melden.
  23. Folgende Maßnahmen werden bei Verstößen gegen die Hausordnung durchgeführt:
    • Abschrift der betreffenden Punkte der Hausordnung
    • Mitteilung an die Eltern
    • Nacharbeit versäumter Unterrichtsinhalte
    • Bei wiederholten Verstößen Aussprache mit dem Schülerrat / Lehrerkonferenz
    • Durchführung von altersgerechten gemeinnützigen Arbeiten
    • stundenweise Unterrichtserteilung in anderen Klassen
    • Einleitung von Ordnungsmaßnahmen (Klassenleiterverweis, Schulleiterverweis, zeitweiliger Schulausschluss, Schulausschluss)

Beschluss der Schulkonferenz im Juli 2012